Das Immobilienrecht ist ein umfassendes und komplexes Rechtsgebiet. Mein Interessenschwerpunkt liegt hier insbesondere auf dem Gebiet des Zwangsversteigerungsrechts. Sowohl Gläubiger, Eigentümer als auch Bietinteressenten einer Immobilie unterschätzen oftmals die Komplexität des Zwangsversteigerungsrechts und somit auch die verschiedensten Möglichkeiten der Interessenwahrnehmung. Eine umfassende Beratung bewahrt hier oftmals vor weitreichenden Folgen. Lassen Sie sich daher vor dem Erwerb einer Immobilie entsprechend beraten.
Treffen Sie bereits heute Vorsorge. Sie sollten sichergehen, dass Ihre Vermögenswerte in die richtigen Hände fallen. Viele Fehler werden durch eine sachgerechte und kompetente Beratung vermieden. Sofern keine Regelung für den Fall des Todes getroffen worden ist, greifen die gesetzlichen Erbvorschriften. Diese sind jedoch in vielen Fällen nicht immer sachgerecht. Daher sollten Sie sich frühzeitig mit diesem Thema beschäftigen und sich Rat holen.
Bei der heutigen wirtschaftlichen Situation werden die finanziellen Mittel häufig knapp und Rechnungen werden nicht mehr bezahlt. Oftmals kann außergerichtlich eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen werden, die in vielen Fällen auch im Interesse aller Beteiligten liegt. Wird jedoch eine einvernehmliche Regelung nicht getroffen, ist es nicht nur in Anbetracht der Verjährungsfristen ratsam, die Forderung entsprechend zu titulieren. Erst danach besteht auch die Möglichkeit z.B. einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung zu beauftragen oder aber Konten oder Gehalt zu pfänden.
Durch diverse Gesetzesreformen in den vergangenen Jahren hat sich die Rechtslage geändert. Die geänderten Verjährungsfristen sind nur ein Beispiel. Um weitreichende Fehler zu vermeiden, ist eine interessengerechte und kompetente Beratung sinnvoll.